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FAQ

Jagdprüfung

Wo kann ich die Jagdprüfung machen?

Für die Abnahme der Jagdprüfung ist die Bezirksverwaltungsbehörde des Hauptwohnsitzes zuständig. Ein formloses Ansuchen um Zulassung zur Jungjägerprüfung unter Beilage eines Leumundszeugnisses und eines amtsärztlichen Zeugnisses über die körperliche und geistige Eignung zur Jagdausübung ist bei der Bezirksverwaltungsbehörde zu stellen.

 

Jagdkarte

Wie kann ich eine Steirische Jagdkarte lösen?

Unter Vorlage des Jagdprüfungszeugnisses, eines Passbildes und, wenn die Jungjägerprüfung mehr als ein halbes Jahr zurückliegt, eines Leumundszeugnisses und eines amtsärztlichen Zeugnisses ist bei der zuständigen Bezirkshauptmannschaft der Antrag auf Ausstellung einer Jagdkarte zu stellen.

 

Wo muss ich die Gebühren für die Jagdkarte bezahlen?

Bei der Erstausstellung sind die Gebühren an der Amtskasse zu bezahlen, in weiterer Folge wird jedes Jahr ein Erlagschein zugesandt.

 

Wann ist die Jagdkarte gültig?

Die Jagdkarte ist nur gemeinsam mit dem Nachweis der Bezahlung der Gebühren (z.B. Einzahlschein, Kontoauszug mit dem Nachweis der elektronischen Überweisung) gültig.

 

Ich habe in einem anderen Bundesland die Jagdprüfung gemacht. Wie bekomme ich eine steirische Jagdkarte?

Man muss eine gültige Jagdkarte eines anderen Bundeslandes bei einer Bezirkshauptmannschaft vorweisen, ein Passbild mitbringen und den Antrag auf Ausstellung einer Steirischen Jagdkarte stellen. Das Prüfungszeugnis alleine reicht nicht!

 

Muss ich in weiterer Folge jedes Jahr eine gültige Jagdkarte eines anderen Bundeslandes nachweisen?

Nein! Dieser Nachweis ist nur bei der Erstausstellung notwendig!

 

Ich habe eine gültige Jagdkarte aus Deutschland. Bekomme ich damit eine Steirische Jagdkarte?

Ja, im Falle einer gültigen ausländischen Jagdkarte muss die Behörde die Gleichwertigkeit in Theorie und Praxis der Steirischen und der ausländischen Jagdprüfung überprüfen. Für Deutschland ist die Gleichwertigkeit bereits festgestellt, in anderen Fällen muss das oft erst im Anlassfall individuell überprüft werden.

 

Muss ich jedes Jahr meine steirische Jagdkarte verlängern?

Wenn man in diesem Jahr die Jagd auch ausüben will, ja! Die Verlängerung geschieht durch Bezahlung des in den letzten Märztagen zugesandten Erlagscheines. Wenn man in einem Jahr einmal nicht jagen will und deshalb auch nicht einzahlt, erfolgt trotzdem keine Streichung aus dem Vorschreibungsstand und man erhält im nächsten Jahr wieder einen Zahlschein zugesandt.

 

Muss ein Aufsichtsjäger schon zu Beginn des Jagdjahres eine gültige Jagdkarte haben?

Ja, ein beeidetes Jagdschutzorgan muss im Besitz einer gültigen Jagdkarte sein. Andernfalls müsste die Behörde die Beeidigung wiederrufen!

 

Ich bin revierloser Jäger und bezahle meine Jagdkarte jedes Jahr erst knapp vor der ersten Jagdeinladung.

Davon wird dringend abgeraten! Der Versicherungsschutz und die Ausnahmeregelungen für Jagdkarteninhaber nach dem Waffengesetz gelten nur mit einer gültigen Jagdkarte. Es macht deshalb Sinn, die Jagdkarte bereits zu Beginn des Jagdjahres einzuzahlen. Sie wird mit dem fortschreitenden Jagdjahr auch nicht billiger!

 

Ich bin Jagdpächter, bezahle meine Jagdkarte aber erst bei Aufgang der Jagdzeit, denn in der Schonzeit schieße ich ohnehin nichts und brauche daher auch noch keine gültige Jagdkarte.

Falsch! In diesem Fall müsste die Behörde das Pachtverhältnis eigentlich auflösen. Ohne gültige Jagdkarte kann man nicht Jagdpächter sein! Ein Gesellschaftsmitglied muss also vom ersten Tag des neuen Jagdjahres an eine gültige Jagdkarte haben. Und auch für Jagdpächter gilt: Der Versicherungsschutz und die Ausnahmeregelungen für Jagdkarteninhaber nach dem Waffengesetz gelten nur mit einer gültigen Jagdkarte.

 

Um die Pächterfähigkeit zu erlangen, muss ich 5 Jagdkarten nachweisen. Reichen 4 abgelaufene Jagdkarten und die aktuelle Jagdkarte?

Nein, man muss 5 abgelaufene Jagdkarten vorweisen. Sie müssen nicht lückenlos nacheinander sein und auch eine abgelaufene Jagdkarte eines anderen Bundeslandes wird anerkannt, wenn in diesem Jahr keine steirische Jagdkarte gelöst wurde. Natürlich muss man auch eine aktuelle gültige Jagdkarte haben.

 

Pacht

Wie verhält es sich bei der Pächterfähigkeit von Jagdgesellschaften?

Mindestens die Hälfte der Jagdgesellschaftsmitglieder muss die Pächterfähigkeit haben, dann gilt die Jagdgesellschaft als pächterfähig.

 

Gilt das auch für einen Jagdverein?

Der Jagdverein ist eine juristische Person und kann als solche eine Jagd pachten. Die Vereinsmitglieder sind jagdgesetzlich nicht Pächter, sondern nur Jagdgäste des Vereines. Sie brauchen deshalb eine schriftliche Jagdeinladung (Ausgehschein), damit sie alleine im Revier auf die Jagd gehen dürfen. Die Pächterfähigkeit ist keine Bedingung für Vereinsmitglieder. Als Ansprechpartner muss der Verein der Behörde einen Jagdverwalter namhaft machen. Dieser muss die Pächterfähigkeit besitzen und ist der Behörde gegenüber für die Erstellung und Erfüllung des Abschussplanes verantwortlich.

 

Jagdgesellschaft

Ein Jagdgesellschaftsmitglied verstirbt. Darf die Jagdgesellschaft jetzt ein neues Mitglied aufnehmen?

Nein! Eine Aufstockung ist nicht zulässig, auch nicht auf die ursprüngliche Zahl.

 

Ich will mich krankheitshalber aus der Jagdgesellschaft zurückziehen. Kann ich meinen Anteil formlos an meinen Sohn überschreiben?

Nein! Nur eine Auswechslung von Gesellschaftsmitgliedern ist rechtlich möglich. Diese bedarf der Zustimmung des Gemeinderates und der Genehmigung der Bezirksverwaltungsbehörde. Die Jagdgesellschaft muss weiterhin pächterfähig bleiben, auch wenn das eingewechselte Mitglied die Pächterfähigkeit noch nicht hat.

 

Eigenjagd

Ich bin Eigentümer von 70 ha, meine Frau Eigentümerin von 50 ha. Die beiden Flächen grenzen aneinander. Können wir zusammen eine Eigenjagd beantragen?

In dieser Form nicht! Es müssen auf jeder Fläche einer Eigenjagd die Besitzverhältnisse gleich sein. Zu einer Eigenjagd zusammengelegt können die Flächen also nur werden, wenn die Frau und der Mann auf beiden Flächen identische Eigentumsanteile haben.

 

Was hat eine nicht verpachtete Eigenjagd mit der Pachtperiode der Gemeindejagd zu tun?

Die Jagdgebietsfeststellung wird von der Behörde immer nur für die Dauer der Jagdpachtperiode (der Gemeindejagd) gemacht. Deshalb ist auch die Jagdgebietsfeststellung der Eigenjagd an die Jagdpachtperiode gebunden.

 

Ich habe zu meiner Eigenjagd ein Grundstück dazugekauft, das bisher zur Gemeindejagd gehörte. Muss ich bis zur neuen Jagdgebietsfeststellung warten, um dieses Grundstück auch bejagen zu dürfen?

Nein, jedes Jahr zwischen 1. Oktober und 15. November kann man unter Beilage einer planlichen Darstellung, eines Grundbuchauszugs und des Grundbesitzbogens die Eigenjagd auf der neu zugekauften Fläche bei der Behörde anmelden. Die Behörde macht dann die bescheidmäßige Feststellung. Danach tritt das Recht zur Ausübung der Eigenjagd auf den neuen Flächen mit Beginn des nächsten Jagdjahres in Kraft.

 

Welche Möglichkeiten gibt es zur Pachtung einer Gemeindejagd?

Eine Gemeindejagd kann freihändig durch den Gemeinderat oder durch eine öffentliche Versteigerung am Sitz der Bezirksverwaltungsbehörde verpachtet werden. Es gibt zwei Möglichkeiten der freihändigen Verpachtung: einen Pächtervorschlag der Grundeigentümer oder einen Beschluss des Gemeinderates mit Zweidrittelmehrheit.

 

Was bedeutet „freihändige Vergabe durch einen Pächtervorschlag der Grundeigentümer“?

Die Grundeigentümer können dem Gemeinderat einen ihrer Meinung nach geeigneten Pächter vorschlagen. Das geschieht durch die Unterschrift auf einem dafür vorgesehenen Formblatt. Die Pachtbewerber gehen zu diesem Zweck in den letzten 3 Monaten (Jänner, Februar, März) vor Beginn des vorletzten Jagdjahres der laufenden Pachtperiode mit dem Formblatt „Unterschriften sammeln“. Schlagen mehr als die Hälfte der Grundeigentümer der (Katastral-) Gemeinde, die zusammen auch mehr als die Hälfte der landwirtschaftlichen Grundfläche dieser (Katastral-) Gemeinde ihr Eigen nennen, einen Jagdpächter vor, hat der Gemeinderat die (Katastral-) Gemeindejagd an diesen Pachtwerber zu verpachten. Der Pächtervorschlag ist noch vor Beginn des vorletzten Jagdjahres bei der Gemeinde einzubringen.

 

Was heißt „freihändige Vergabe durch den Gemeinderat“?

Wenn kein Pächtervorschlag der Grundeigentümer eingebracht wurde, kann der Gemeinderat im vorletzten Jagdjahr der laufenden Pachtperiode mit Zweidrittelmehrheit die Verpachtung der Gemeindejagd an einen Pachtwerber beschließen. Die Verpachtung muss im Interesse der Grundeigentümer liegen. Der Beschluss muss kundgemacht werden, ein Einspruchsverfahren ist durchzuführen.

 

Kann der Gemeinderat auch eine Versteigerung beschließen?

Ja, das kann er. Wenn keine freihändige Vergabe zustande gekommen ist, muss er das sogar. Eine Versteigerung ist im letzten Jagdjahr der laufenden Pachtperiode am Amtssitz der Bezirksverwaltungsbehörde durchzuführen.

 

Darf die Gemeinde den Pachtschilling der Gemeindejagd z.B. für den Straßenbau einbehalten?

Nein, der erzielte Pachtschilling der Gemeindejagd ist zwingend auf die Grundeigentümer in der (Katastral-) Gemeinde unter Zugrundelegung der Flächengröße aufzuteilen. Der durch den Gemeinderat beschlossene Aufteilungsschlüssel muss kundgemacht werden. Allerdings ist der Pachtschilling eine Holschuld, muss also durch den Grundeigentümer beim Gemeindeamt abgeholt werden. Sechs Wochen nach der Kundmachung nicht abgeholte Anteile am Pachtschilling verfallen zugunsten der Gemeindekasse.

 

Was geschieht, wenn ich als beeidetes Jagdschutzorgan die Weiterbildungspflicht alle 5 Jahre nicht erfülle?

Dann erlischt die Bestellung zum Jagdschutzorgan automatisch! Das Jagdschutzorgan ist selbst für die zeitgerechte Weiterbildung und Meldung an die Behörde verantwortlich. Eine Erinnerung durch die Behörde oder ein langwieriges Entzugsverfahren sind nicht vorgesehen.

 

Ich habe voriges Jahr die Weiterbildung gemacht, unsere neue Jagdpachtperiode beginnt in zwei Jahren, ich soll wieder als Jagdschutzorgan bestellt werden. Habe ich dann ab Beginn der neuen Pachtperiode wieder 5 Jahre Zeit, um die Weiterbildung zu machen?

Nein, bei der Neubestellung sind nur mehr 2 Jahre der Frist übrig, also muss spätestens gegen Ende des zweiten Jahres der neuen Pachtperiode wieder eine Weiterbildung nachgewiesen werden.

 

Wie wird nachgewiesen, dass man als Jäger eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen hat?

Mit der Bezahlung der Jagdkarte wird auch die Versicherungsprämie bezahlt. Damit ist sichergestellt, dass jeder Inhaber einer gültigen Jagdkarte auch haftpflichtversichert ist. Das Versicherungspaket enthält außerdem noch eine Unfallversicherung, eine passive Rechtsschutzversicherung und eine Jagdwaffentransportversicherung.

 

Gilt die Haftpflichtversicherung auch in anderen Ländern?

Der örtliche Geltungsbereich der Haftpflichtversicherung und der Transportversicherung ist Europa. Im Falle des Diebstahls ist die Jagdwaffenversicherung auf Österreich begrenzt.

 

Wer hat Anspruch auf eine ermäßigte Jagdkarte?

Grundsätzlich hat ein beeidetes Jagdschutzorgan Anspruch auf eine ermäßigte Jagdkarte. Wenn das Jagdschutzorgan jedoch Eigenjagdberechtigter oder Jagdpächter ist, besteht dieser Anspruch nicht.

 

Kann ich Jung- und Aufsichtsjägerprüfung gleichzeitig machen?

Nein! Um zur Aufsichtsjägerprüfung antreten zu dürfen, bedarf es des Nachweises der Pächterfähigkeit und damit 5 abgelaufener Jagdkarten.

 

Ich will meine Waffen zur Auslandsjagd in die EU mitnehmen. Was brauche ich dafür?

Den europäischen Feuerwaffenpass, in dem die mitgeführten Waffen eingetragen sind, und eine schriftliche Jagdeinladung (Zweck der Reise). Wenn man diese Dokumente mitführt, darf man z.B. die Grenze zu Deutschland ohne Grenzstopp passieren. Man muss sie jedoch bei einer Kontrolle durch die Polizei jederzeit vorweisen können. Achtung: Das gilt nicht beim Grenzübertritt nach Großbritannien.

 

 

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