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Jägerschaftswahlen 2023

 

Kundmachung des Landesjägermeisters

 

Mit der Kundmachung des Landesjägermeisters werden der Stichtag, der Wahltag, die Frist und die Voraussetzung für die Einbringung von Wahlvorschlägen im Hinblick auf die Jägerschaftswahlen 2023 kundgemacht.

Die genaue Anzahl der zu vergebenden Mandate in den einzelnen Jagdbezirken wird satzungsgemäß innerhalb von zwei Tagen nach dem Stichtag (30.11.2022) aufgrund der Zuordnung der Jägerinnen und Jäger zu den einzelnen Jagdbezirken bekanntgegeben. Die Zuordnung erfolgt aufgrund der von der zuständigen Abteilung des Landes Steiermark zur Verfügung gestellten Daten. Eine Änderung fehlerhafter Datensätze kann ausschließlich über die zuständigen Abteilungen der Bezirksverwaltungsbehörden bzw. die zuständige Abteilung des Landes Steiermark erfolgen.

Das überalterte Programm lässt keine Schnittstelle zu zeitgemäßen Datenquellen zu. Wir bitten daher alle Inhaber:innen einer Steirischen Jagdkarte, bis zum 30. November 2022 bei der zuständigen Jagdbehörde der Bezirkshauptmannschaften bzw. im Zuge der Auflegung der Wählerlisten in den Bezirksjagdämtern in der Woche vom 7.12.2022 bis zum 14.12.2022 ihre Zuordnung zum jeweiligen Wahlbezirk und ihre Zustelladresse zu überprüfen, um ihr Wahlrecht auch aktiv wahrnehmen zu können.

Zur Erinnerung: Mit der letzten Jagdgesetznovelle wurden das Wahlrecht für ALLE Inhaber einer Steirischen Jagdkarte, die Optierungsmöglichkeit in den Jagdbezirk des Mittelpunktes der jagdlichen Interessen und die Möglichkeit des digitalen Nachweises der Gültigkeit der Jagdkarte geschaffen!

Weidmannsheil & Natur verpflichtet!

 

Kundmachung des Landesjägermeisters zu den Jägerschaftswahlen 2023

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