x

Im Schadenfall

Wie funktioniert die Schadensmeldung an die Versicherung der Steirischen Jägerschaft?

Wenn etwas passiert …

 

Tritt ein Schadensfall ein, ist dieser mit dem Meldeformular beim Versicherer anzuzeigen.

Das Formular ist bei den Bezirksjagdämtern, dem Landesjagdamt, der Grazer Zentrale oder den Bezirksbüros der Grazer Wechselseitigen erhältlich in unserem Downloadbereich oder unter www.grawe.at verfügbar.

Im Falle des Abhandenkommens von Gegenständen, die in der Jagdwaffenversicherung eingeschlossen sind, ist unbedingt bei der örtlich zuständigen Sicherheitsbehörde Anzeige zu erstatten. Bestehen für Hunde oder Jagdwaffen anderweitige Versicherungen, gehen diese vor.

Versicherungsschutz besteht nur mit einer gültigen Jagdkarte, daher ist eine früh- und rechtzeitige Einzahlung der Jagdkartengebühr auch im Hinblick auf einen ununterbrochenen Versicherungsschutz besonders wichtig.

Ihre Ansprechpartner in Schadensfällen

Für den Fall eines Straf- oder Zivilprozesses ist rechtzeitig mit der Grazer Wechselseitigen wegen der Anwaltsbeistellung Verbindung aufzunehmen.
Bei Problemen oder für Auskünfte kann man sich an die Grazer Wechselseitige, 8010 Graz, Herrengasse 18 bis 20, wenden.

Mag. Martin Schopper

Für Fragen zum Umfang des Versicherungsschutzes:

Tel.: 0316 / 8037 – 6555

Mag. Florian Winter

Für Fragen bei einem Schadensfall:

Tel.: 0316 / 8037 – 6307

Sie haben Fragen?

Die Steirischen Jägerinnen und Jäger leben mit der Natur –
gerne beantworten wir Ihre Fragen!

Anfrage senden