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Förderungen

Förderungen, die von der Steirischen Landesjägerschaft gewährt werden:

Prüfungssubvention Jagdhunde

Antrag auf Hundeprüfungssubvention

Förderzweck

Für unser anspruchsvolles jagdliches Handwerk ist der gut ausgebildete Jagdhund unverzichtbarer Begleiter. Die umfassende Ausbildung eines fermen Jagdhundes ist ein großer und verantwortungsvoller Aufwand. Die Prüfungssubvention stellt eine Anerkennung dieser Leistung von Hundeführer und Jagdhund durch die Steirische Landesjägerschaft dar.

Vereinfachte Beantragung der Prüfungssubvention für Jagdhunde

Mit dem Jagdjahr 2024/25 wurde die Serviceleistung bei der Beantragung einer Prüfungssubvention der Steirischen Landesjägerschaft für Jagdhunde vereinfacht:

Neben dem über die Homepage unter „Förderungen“ abrufbaren Antrag auf die einmalige Subvention von € 150,00 pro Jagdhund nach einer erfolgreich bestandenen Leistungsprüfung ist die Vorlage des Abstammungsnachweises nicht mehr im Original erforderlich. Es genügt die Übermittlung des gesammten Abstammungsnachweises (alle Seiten) in eingescannter Form direkt an die Steirische Landesjägerschaft lja@jagd-stmk.at.

 

 

Solidaritätszuschuss für Jagdgebrauchshunde

Antrag auf Solidaritätszuschuss

Förderzweck

Dem Eigentümer (Halter) eines Jagdgebrauchshundes kann bei Verletzung oder Verlust seines Hundes im Rahmen eines jagdlichen Einsatzes von der Steirischen Landesjägerschaft unter folgenden Voraussetzungen eine finanzielle Beihilfe aus dem Fonds für einen Solidaritätszuschuss für Jagdgebrauchshunde im jagdlichen Einsatz gewährt werden.

Voraussetzungen

  • Mitglieder der Steirischen Landesjägerschaft (alle Inhaber einer gültigen Jagdkarte),
  • die Eigentümer (Halter) eines jagdlich geführten Jagdgebrauchshundes die Mitglied in einer Jagdgebrauchshundestation sind
  • Antragsstellung innerhalb von 4 Wochen nach dem Vorfall
  • Bei Verletzung oder Verlust ist die Bestätigung in Form einer Unterschrift des Jagdleiters, in dessen Jagdgebiet der Jagdgebrauchshund verletzt wurde, erforderlich.
  • Ausgenommen von der Gewährung eines Solidaritätszuschusses für jagdlich geführte Hunde sind Einsätze in Jagdgehegen, bei denen Standgebühren eingehoben werden.

 

Antrag und Höhe der Förderung

  • Bei Verletzung: Mitglied in der Jagdgebrauchshundestation und bis zum vollendeten 11. Lebensjahr
    • 50% der Tierarztkosten bis maximal € 400,-
    • mit Original – Rechnung
  • Bei Verlust: Mitglied in der Jagdgebrauchshundestation und bis zum vollendeten 11. Lebensjahr
    • Kosten des Neuankaufs eines Welpen (Rechnungsbetrag einer bezahlten Rechnung), dessen Reinrassigkeit durch einen Abstammungsnachweis der FCI nachgewiesen wird,
    • bis maximal € 400,-

Äsungsflächen im Rotwild-Kerngebiet

Antrag für Äsungsflächen im Rotwild-Kerngebiet

Förderzweck

In vielen Gebieten der Steiermark herrscht zunehmender Mangel an ruhigen und ungestörten Äsungsflächen für das Rotwild. Mit dieser Förderung unterstützt die Steirische Landesjägerschaft die Anlage von neuen Äsungsflächen, um unserer größten heimischen Säugetierart die störungsfreie Äsungsaufnahme zu ermöglichen und damit Schäden hintanzuhalten.

Voraussetzungen

  • Revierlage im Rotwild-Kerngebiet mit einem Anteil an Wald und unproduktiven Flächen von über 95% der Jagdfläche
  • Liegt der Anteil unter 95%, werden nur jene Flächen gefördert, die in einem mindestens 200 Hektar großen durchgehenden Waldgebiet liegen
  • Eine Doppelförderung (Almförderung, Rodungsprämie, Bio- und ÖPUL-Förderungen, etc) ist nicht möglich
  • Die neue Fläche muss mit einem mehrspurigen Fahrzeug und maschinell erreichbar sein
  • Der neue Standort soll nicht an häufig befahrenen Forststraßen liegen und muss mindestens 200 Meter entfernt von öffentlichen Straßen liegen
  • Auf einen entsprechenden Abstand zu markierten Wanderwegen und Schirouten ist zu achten
  • Eine maximal 2 Jahre alte Bodenanalyse der Fläche muss vorliegen – die Düngung darf nur aufgrund der Werte der Bodenanalyse durchgeführt werden
  • Die neue Fläche muss eine Mindestgröße von 3000 Quadratmetern und eine minimale Breite von 30 Metern aufweisen. Auf der Südseite soll die Fläche einen Mindestabstand von 5-10 Metern zu den ersten Bäumen aufweisen

 

Antrag und Höhe der Förderung

  • Pro 100 Hektar Jagdfläche wird 1 Hektar Neuanlage gefördert, maximal 2 Hektar pro Revier
  • Die Förderung beträgt 20% der Gesamtkosten, höchstens jedoch 500 Euro pro Hektar

 

Subvention elektronischer Melder für Fangeinrichtungen

Antrag auf Subvention eines elektronischen Meldesystems für Fangeinrichtungen

Übermittlung des Antrages per Post oder an lja@jagd-stmk.at.

Die Jägerschaft spielt eine Schlüsselrolle bei der Gestaltung und Erhaltung von Lebensräumen in Niederwildrevieren. Aufgrund seines Wissens bewertet der Jäger Kulturen und Landschaften aus Sicht unserer Wildtiere. Er unterstützt die Verlierer unserer intensiv genutzten Kulturlandschaft und verhindert, dass sich Beutegreifer zu rasch vermehren. Tierschutz und respektvoller Umgang mit jeder Art haben bei allen Maßnahmen oberste Priorität.

Voraussetzungen für eine Förderung:

  • Bei erstmaliger Inanspruchnahme besteht die Möglichkeit der Förderung von 2 Meldesystemen, für jedes weitere Jahr jeweils 1 System.
  • Förderbar sind nur gewerblich hergestellte elektronische Fallenmeldersysteme, die folgenden Kriterien erfüllen:
    • SIM- oder Roamingkartensystem, Meldungen über Serverbetrieb, SMS-, E-Mail- oder Pushbenachrichtigungssystem, mindestens einmalige Statusmeldung pro Tag,
    • Batterie- bzw. Akkuladezustandsübermittlung
    • Empfangsstärkenübermittlung
  • Gefördert werden nur Meldesysteme, die im aktuellen Jagdjahr angekauft wurden.

 

Antrag und Höhe der Förderung

  • Die Förderung ist nur gegen Vorlage der Originalrechnung/der Rechnungskopie und des Zahlungsnachweises möglich.
  • Das Antragsformular muss vollständig ausgefüllt und vom Antragsteller unterzeichnet an die Steirische Landesjägerschaft übermittelt werden.
  • Die Beurteilung der Förderbarkeit erfolgt durch die Landesjägerschaft. Es besteht kein Rechtsanspruch auf eine Förderung.
  • Pro Jagdrevier werden bei erstmaliger Inanspruchnahme maximal zwei Fallenmeldersysteme mit jeweils € 50,00 pro System gefördert.
  • In jedem weiteren Jagdjahr wird nur mehr ein System mit € 50,00 gefördert.

 

 

 

 

Niederwild-Lebensraum-Förderung

 

Die heutigen Niederwildlebensräume in den ausgeräumten Agrarlandschaft sind zum Teil nur mehr in kleinstrukturierter und nischenhafter Form vorhanden. Seitens der Revierverantwortlichen wird schon seit vielen Jahren mittels intensiver und ganzjähriger Niederwildhegearbeit versucht, diesem für unser Wild katastrophalen Umstand entgegen zu wirken. Unterstützt werden die Reviere dabei mit gezielten Fördermaßnahmen der Steirischen Landesjägerschaft. Die Förderungen beziehen sich auf temporäre Lebensraumverbesserungsmaßnahmen in der bewuchsarmen Zeit (Überwinterung – Überjähriges Saatgut) und auch auf längerfristige Begrünungsmaßnahmen (mehrjähriges Saatgut). Besonders vielfältige Mischungen wie BlühmixPlus, BienentrachtPlus und die Meran‘sche Wildäsungsmischung eignen sich zur Bodenverbesserung. Diese vielfältigen Mischungen sind auch als Ablenkungsflächen anzusehen. Überjährige Arten (klassische Biodiversitätsmischungen) bieten dem Feldhasen Lebensraum für die Jungenaufzucht, dem Fasan und Rebhuhn gute Deckung zur Eiablage und zum Brüten und Einstand über den Winter.

 

 

Förderung des Ankaufs von Saatgut für schneedruckunempfindliche Wildäcker für Niederwild

Antrag Saatgutankauf

Voraussetzungen

Bedingungen: Keine mechanische oder chemische Bearbeitung der Fläche innerhalb des Zeitraumes von 15.9 bis zum 15.3. Das bedeutet, dass die Einsaat spätestens am 15.9 erfolgen und frühestens zum 15.3. umgebrochen werden darf.
Dies soll eine intakte Gründecke über den Winter schaffen.

Höhe der Förderung

  • Die Förderung ist nur gegen Vorlage der Originalrechnung/der Rechnungskopie und des Zahlungsnachweises möglich.
  • Die Ankaufsförderung erstreckt sich über 50% des Betrages des gekauften Saatgutes.
  • Maximal sind € 250,00 pro Niederwildrevier möglich.
  • Antragsteller können nur Jagdgesellschaften, Jagdvereine und Eigenjagdbesitzer sein.
  • Die zu fördernden Flächen müssen nachvollziehbar wieder aufzufinden sein und auf Nachfrage besichtigt werden können.

 

Saatgutvorschlag: Überjährig = eine Überwinterung Klassische Biodiversitätsmischungen z.B.: Meran‘sche Wildäsungsmischung 30Kg/ha, BlühMixPlus 20kg/ha, BienentrachtPluss 30kg/ha (17 verschiedene Arten).
Mit überjährigen Arten können Äsung und Einstand über den Winter gewährleistet werden. Die Lebensraumattraktivität ist im Frühjahr auch noch gegeben. Damit ist eine Ablenkung beim Frühjahrsanbau (Mais, Kürbis, Soja) möglich.

Förderung des Ankaufs von Saatgut für Blühstreifen/Blühwiesen

Antrag Saatgutankauf 

Voraussetzungen

  • Bedingungen: erste Mahd frühestens am 15. Juli mit nachfolgender Entfernung des Schnittgutes.
  • Umbruch der ausgeschiedenen Flächen frühestens drei Jahre nach Begründung

 

Höhe der Förderung

  • Die Förderung ist nur gegen Vorlage der Originalrechnung/der Rechnungskopie und des Zahlungsnachweises möglich.
  • Die Ankaufsförderung erstreckt sich über 50% des Betrages des gekauften Saatgutes.
  • Maximal sind € 250,00 pro Niederwildrevier möglich.
  • Antragsteller können nur Jagdgesellschaften, Jagdvereine und Eigenjagdbesitzer sein.
  • Die zu fördernden Flächen müssen nachvollziehbar wieder aufzufinden sein und auf Nachfrage besichtigt werden können

 

Saatgutvorschlag: Mehrjährig > 2 Jahre
Klassische Biodiversitätsmischungen wie z.B.: Blühende Landschaft 10kg/ha, BlütenPluss 20kg/ha (zur Mahd geeignet), BienentrachtPluss 30kg/ha (17 verschiedene Arten), Meran`sche Wildäsungsmischung 30kg/ha.

Für die Anlage größerer Flächen (>1ha) ist die Einteilung in unterschiedlichen Teilflächen sinnvoll. Für die Pflege auf fördertechnische Termine wie auch auf wildökologische Gegebenheiten (Setzzeiten, Brunftzeiten, Schusszeiten, und den landwirtschaftlichen Anbau- und Erntezeitpunkte) achten.

Förderung von Sämereien für Stilllegungsflächen

Antrag zur Förderung von Sämereien

Voraussetzungen für eine Förderung des Saatgutes durch die Steirische Landesjägerschaft sind:

  • Für Stilllegungsflächen, die jagdlich wertvoll sind, wird dem Grundbesitzer oder Bewirtschafter mehrjähriges Saatgut für eine dreijährige Stilllegung zur Verfügung gestellt.
  • Als Gegenleistung gibt der Bewirtschafter die Zusicherung, bei eigener Bewirtschaftung, den Mulchschnitt während der Stilllegungsperiode nicht vor dem 01.08. durchzuführen.
  • Sollte schon im ersten Jahr ein Mulchschnitt bzw. Häckselschnitt nach dem 01.08. erfolgen, darf maximal ein Drittel der Fläche auf einmal gemulcht bzw. gehäckselt werden, so dass auf der Restfläche die Deckung erhalten bleibt.
  • Der Jagdausübungsberechtigte schließt darüber mit dem Bewirtschafter eine Vereinbarung ab. Entsprechende Formulare liegen bei den Bezirksjagdämtern auf.
  • Die Aussaat muss bis zum 15.5. erfolgen.

 

Höhe der Förderung:

  • Die Förderung ist nur gegen Vorlage der Originalrechnung/der Rechnungskopie und des Zahlungsnachweises möglich.
  • Die Ankaufsförderung erstreckt sich über 50% des Betrages des gekauften Saatgutes.
  • Maximal sind € 250,00 pro Niederwildrevier möglich.
  • Antragsteller können nur Jagdgesellschaften, Jagdvereine und Eigenjagdbesitzer sein.
  • Die zu fördernden Flächen müssen nachvollziehbar wieder aufzufinden sein und auf Nachfrage besichtigt werden können.

 

Saatgutvorschlag: mehrjährig, mind. 2 Jahre

Klassische Biodiversitätsmischungen z.B.: Meran’sche Wildäsungsmischung 30kg/ha, Blühende Landschaft 10kg/ha, BlütenPluss 20kg/ha, BienentrachtPluss 30kg/ha.

Die Einsaat bietet auf Grund ihrer Zusammensetzung ab dem Spätsommer eine hervorragende Deckung und eine Ganzjahresäsung für Reh- und Niederwild.

Förderung für die Errichtung von Wildhecken

Ansuchen um anteilige Kostenübernahme von Pflanzmaterial

Heckenlandschaften als Basis für die Biodiversität sind hochwertige und ganzjährige Lebensräume für Flora und Fauna und sind lebensraumvernetzend (Biotopverbund). Sie unterliegen nur geringfügig der saisonalen Veränderung, sind von großer existenzieller Bedeutung für das Niederwild und bieten geeignete Brutplätze, Überwinterungsquartiere und Schutz vor Fressfeinden.

Voraussetzung für eine Förderung:

  • Langjährige Grundverfügbarkeit (mind. für die Dauer der aktuellen Jagdpachtperiode).
  • Die zu fördernden Flächen müssen nachvollziehbar und auffindbar sein und auf Nachfrage besichtigt werden können.
  • Berücksichtigung der Nachbarrechte.
  • Einhaltung der allgemeinen Vorgaben:
  • Herbst ist Pflanzzeit
  • Schutz der Jungpflanzen mittels Verbissschutzmittel
  • Einsaat einer Untersaat (z.B.: Rotklee)
  • Heckengesamtbreite 8,0m – 14m in mehrreihiger Ausführung
  • Krautsaumbreite beidseitig 2,0m – 3m
  • Krautsaum mind. 1mal jährlich mähen und abräumen
  • Hecke etwa alle 5 Jahre abschnittsweise auf Stock (30 bis 50cm) setzen – Niederwild braucht Niederwald
  • Artenreiche Mischung heimischer wiederausschlagfähiger Gehölze, vorrangig Sträucher
  • Heckenmindestlänge 25m

 

Höhe der Förderung:

  • Die Förderung ist nur gegen Vorlage der Originalrechnung/der Rechnungskopie und des Zahlungsnachweises möglich.
  • Die Ankaufsförderung erstreckt sich über 50% der Pflanzenmaterialkosten.
  • Maximal sind € 500,00 pro Niederwildrevier möglich.
  • Antragsteller können nur Jagdgesellschaften, Jagdvereine und Eigenjagdbesitzer sein.
  • Die zu fördernden Flächen müssen nachvollziehbar wieder aufzufinden sein und auf Nachfrage besichtigt werden können.

 

Vorschläge für heimische Strauchgehölze:

Roter Hartriegel, Kornelkirsche, Hasel, Weißdorn, Kreuzdorn, Pfaffen-Käppchen, Faulbaum, Gewöhnliche Heckenkirsche, Wildrosen, Schwarzer Holunder, Schneeball, Schlehdorn, (mittig setzen) Liguster, Brombeere, Himbeere, Traubenkirsche, Korbweide, Fasanenspiere.

Vorschläge für heimische Baumgehölze:

Salweide, Vogelbeere, Vogelkirsche, Wild-Apfel, Wild-Birne, vereinzelt Fichte

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