Förderungen, die von der Steirischen Landesjägerschaft gewährt werden:
Förderzweck
Ökologisch wertvolle Flächen, die für die Aufwertung von Niederwild-Lebensräumen von sehr großer Bedeutung sind, wurden von der EU als W 10- und K 10-Flächen definiert. Die Ursprünglichkeit unserer Naturlandschaften soll bewahrt und deren nachhaltige Entwicklung gesichert werden.
Voraussetzungen
Primär muss der Grundbesitzer oder -bewirtschafter im ÖPUL-Programm aufscheinen und einen Mehrfachantrag stellen. Ein Neueinstieg ist nicht mehr möglich. Es können auf W 10- oder K 10-Flächen angelegte Öko-Schutzstreifen (Hecken) gefördert werden.
Diese Heckenstreifen werden vom Jagdberechtigten angelegt, müssen eine Mindestbreite von 8 Metern haben und können beliebig lang sein. Es muss empfohlenes Pflanzmaterial verwendet werden, Feuerbrand-Wirtspflanzen dürfen nicht ausgepflanzt werden.
Antrag und Höhe der Förderung
Antrag auf Hundeprüfungssubvention
Förderzweck
Für unser anspruchsvolles jagdliches Handwerk ist der gut ausgebildete Jagdhund unverzichtbarer Begleiter. Die umfassende Ausbildung eines fermen Jagdhundes ist ein großer und verantwortungsvoller Aufwand. Die Prüfungssubvention stellt eine Anerkennung dieser Leistung von Hundeführer und Jagdhund durch die Steirische Landesjägerschaft dar.
Vereinfachte Beantragung der Prüfungssubvention für Jagdhunde
Mit dem neuen Jagdjahr (01.04.2024) wird die Serviceleistung bei der Beantragung einer Prüfungssubvention der Steirischen Landesjägerschaft für Jagdhunde vereinfacht:
Neben dem über die Homepage unter „Förderungen“ abrufbaren Antrag auf die einmalige Subvention von € 150,00 pro Jagdhund nach einer erfolgreich bestandenen Leistungsprüfung ist die Vorlage des Abstammungsnachweises nicht mehr im Original erforderlich. Es genügt die Übermittlung des gesammten Abstammungsnachweises (alle Seiten) in eingescannter Form direkt an die Steirische Landesjägerschaft lja@jagd-stmk.at.
Antrag auf Solidaritätszuschuss
Förderzweck
Dem Eigentümer (Halter) eines Jagdgebrauchshundes kann bei Verletzung oder Verlust seines Hundes im Rahmen eines jagdlichen Einsatzes von der Steirischen Landesjägerschaft unter folgenden Voraussetzungen eine finanzielle Beihilfe aus dem Fonds für einen Solidaritätszuschuss für Jagdgebrauchshunde im jagdlichen Einsatz gewährt werden.
Voraussetzungen
Antrag und Höhe der Förderung
Antrag für Asungsflächen im Rotwild-Kerngebiet
Förderzweck
In vielen Gebieten der Steiermark herrscht zunehmender Mangel an ruhigen und ungestörten Äsungsflächen für das Rotwild. Mit dieser Förderung unterstützt die Steirische Landesjägerschaft die Anlage von neuen Äsungsflächen, um unserer größten heimischen Säugetierart die störungsfreie Äsungsaufnahme zu ermöglichen und damit Schäden hintanzuhalten.
Voraussetzungen
Antrag und Höhe der Förderung
Um diese Förderung kann mit den entsprechenden Nachweisen bei der Steirischen Landesjägerschaft angesucht werden.
Antrag auf Subvention eines elektronischen Meldesystems für Fangeinrichtungen
Übermittlung des Antrages per Post oder an lja@jagd-stmk.at.
Die Jägerschaft spielt eine Schlüsselrolle bei der Gestaltung und Erhaltung von Lebensräumen in Niederwildrevieren. Aufgrund seines Wissens bewertet der Jäger Kulturen und Landschaften aus Sicht unserer Wildtiere. Er unterstützt die Verlierer unserer intensiv genutzten Kulturlandschaft und verhindert, dass sich Beutegreifer zu rasch vermehren. Tierschutz und respektvoller Umgang mit jeder Art haben bei allen Maßnahmen oberste Priorität.
Voraussetzungen:
Antrag und Höhe der Förderung
Antrag zur Förderung von Sämereien
Eine EU-konforme Landwirtschaft sieht Stilllegungsflächen vor.
Nach Absprache zwischen der Kammer für Land- und Forstwirtschaft und der Steirischen Landesjägerschaft besteht unter Einhaltung gewisser Voraussetzungen die Möglichkeit, für Stilllegungsflächen, die jagdlich wertvoll sind, dem Grundbesitzer oder Bewirtschafter das Saatgut Steirische Wildäsungsmischung (Bedarf pro Hektar 32 kg) für eine dreijährige Stilllegung zur Verfügung zu stellen.
Als Gegenleistung gibt der Bewirtschafter die Zusicherung, bei eigener Bewirtschaftung den Mulchschnitt während einer Stilllegungsperiode nicht vor dem 1. August durchzuführen. Es besteht allerdings die Möglichkeit, dass die Bewirtschaftung, die die AMA vorschreibt, auch von der örtlichen Jägerschaft durchgeführt wird. Dafür ist aber das gegenseitige Einverständnis von Bewirtschafter und Jagdberechtigtem herzustellen.
Um eine Förderung des Saatguts kann nicht nur bei der Steirischen Landesjägerschaft angesucht werden, auch beim Steirischen Jagdschutzverein.
Voraussetzungen für eine Förderung des Saatgutes durch die Steirische Landesjägerschaft sind:
Die Aussaat muss bis zum 15.5. erfolgen.
Die Förderung der Landesjägerschaft beträgt 30% der Saatgutkosten. Die restlichen Kosten müssen vom Jagdberechtigten übernommen werden (Ansuchen beim Steirischen Jagdschutzverein möglich).
Die Saatgutzusammenstellung wurde in Anlehnung an die bewährte Moser-Mischung von der Kammer für Land- und Forstwirtschaft zusammengestellt und ist in dieser Form AMA-tauglich. Die Einsaat bietet auf Grund ihrer Zusammensetzung ab dem Spätsommer eine hervorragende Deckung und eine Ganzjahresäsung für Reh- und Niederwild. Als besonders wertvoll erweist sich die Steirische Wildäsungsmischung im Frühjahr, da sie dem Fasan und dem Rebhuhn zur Eiablage und zum Brüten gute Deckung bietet.
Voraussetzungen
Höhe der Förderung
Voraussetzungen
Bedingungen: Keine mechanische oder chemische Bearbeitung der Fläche innerhalb des Zeitraumes von 15.9 bis zum 15.3. Das bedeutet, dass die Einsaat spätestens am 15.9 erfolgen und frühestens zum 15.3. umgebrochen werden darf.
Dies soll eine intakte Gründecke über den Winter schaffen.
Für das Saatgut wird verlangt, dass von nachfolgend aufgezählten Arten zumindest 3 Komponenten zu verwenden sind. Diese Arten müssen nach Sicherung der Kultur jeweils zumindest 10% der Bearbeitungsfläche ausmachen.
• Senf
• Buchweizen
• Sonnenblume
• Winterrübse (Perko)
• Rotklee
• Phazelie
Der Bezug der betreffenden Mischungen ist vom Förderungswerber frei zu wählen, -die Mindestanforderungen jedenfalls nachzuweisen.
Antragsteller können auch hier nur Jagdgesellschaften und Jagdvereine sein.
Die zu fördernden Flächen müssen nachvollziehbar wieder aufzufinden sein und auf Nachfrage besichtigt werden können.
Höhe der Förderung
Die Steirischen Jägerinnen und Jäger leben mit der Natur –
gerne beantworten wir Ihre Fragen!