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Gams- und Steinwild

Interview mit Oberforstmeister DI Dr. Erwin Lick

Frage – Antwort!

Das Gamswild mit seinem Lebensraum gerät zunehmend unter Druck! Wo sehen Sie die Hauptursachen?

Die Erschließung der Hochlagen zur Intensivierung der Alm- und Waldwirtschaft und die zunehmende touristische Nutzung der Alpen hat die Entwicklung von Gamswildpopulationen regional stark beeinträchtigt. Mit Sicherheit hat aber auch die beobachtete zunehmende Klimaerwärmung Auswirkungen auf den Lebensraum des Gamswildes und wird die gut geeigneten Lebensräume für Gams in den Alpen weiter einschränken. Zusätzlich ändern sich klimabedingt die Lebensbedingungen für Krankheitserreger und die Parasitenfauna, was die Krankheitsanfälligkeit beim Rudelwild Gams erhöht.

Gratgams und Waldgams – ist diese Unterscheidung aus Ihrer Sicht zulässig?

Eine Differenzierung nach Grat- und Waldgams ist sicher gerechtfertigt. Bei Gamswild in Lebensräumen, welche von Natur aus nicht über die Waldgrenzen hinausragen, kann grundsätzlich von Waldgams gesprochen werden. Gamswild in diesen Gebieten erfordert gegenüber Gratgams eine andere Bejagung und Bewirtschaftung. Im Umkehrschluß gilt natürlich, dass nicht jede im Wald angetroffene Gams eine Waldgams ist.

 

Aus Sicht der Wildbiologie werden die klimatischen Veränderungen das Gamswild stark betreffen – wie kann die steirische Jägerschaft darauf reagieren?

Eine periodische Erhebung der Gamswildpopulationen zur Kontrolle der Bestandsentwicklungen und des Gesundheitszustandes der in Anhang V angeführten Wildart ist eine vordringliche Aufgabe. Aus den von den Jägern erhobenen Daten können Schlussfolgerungen über richtige und effiziente Bewirtschaftungsmaßnahmen abgeleitet werden. Darüber hinaus wird es Aufgabe der Jägerschaft sein, dafür zu sorgen, dass dem Gamswild geeignete und populationsübergreifende Lebensräume erhalten bleiben. Am Berg ist nicht für alle Platz!

In den hochalpinen Lagen sind die Gamsbestände gleichbleibend bis rückläufig, in den Vorlagen sind Zuwächse zu verzeichnen – wie erklären Sie sich dieses Phänomen?

Neben den klimabedingten Änderungen in den Hochlagen und die gute Erschließung in vielen Steillagen, mit der damit verbundenen Intensivierung der Bewirtschaftung, drängen insbesondere Störungen durch Freizeitaktivitäten des Menschen das Gamswild regional in die Vorlagen.

 

Wie hat sich die Anhebung der Altersklassen in der Steiermark bisher ausgewirkt?

Die Altersanhebung bei den Gamsgaisen Kl. I hat gegenüber dem Vergleichsjahr 2013 in dieser Altersklasse zu einer Reduktion der Jagdstrecke um ca. 5% geführt, bei annähernd gleichbleibender Höhe in der Altersklasse II. Bei den Gamsböcken der Kl. I hat sich die Jagdstrecke mit der Anhebung des Zielalters auf nunmehr mindestens 9 Jahre zum Vergleichsjahr 2013 um i.M. 150 Stück/Jahr, d.s. 27% ,reduziert, bei einem gleichzeitigen Anstieg in der Altersklasse II um i.M. rd. 40 Stück/Jahr, d.s. 19%, und gleichbleibender Höhe der Jagdstrecke in Altersklasse III. Die damit hoffentlich verbundenen positiven Auswirkungen auf die Struktur der Steirischen Gamswildpopulationen werden die Ergebnisse der periodischen Gamszählungen sowie die zukünftigen Jagdstrecken zeigen.

 

Gamszählung

In der Steiermark sollen die Wildbestandserhebungen in der Praxis möglichst nach einheitlichen Methoden durchgeführt werden. Dies gilt besonders auch für die Erhebung des Gamswildbestandes. Die vorliegende Zählrichtlinie zur Gamszählung dient als Anleitung zur praktischen und korrekten Organisation und Durchführung einer Gamswildzählung.

Der vorhandene Wildbestand ist die Grundlage für die Abschussplanung. Bei ungenauen oder gar keinen Daten erfolgt die Abschussplanung meist zu Lasten des Wildbestandes, vor allem der Alters- und Sozialstruktur, oder aber auch des Waldbestandes. Nur mit einer dem vorhandenen Wildbestand angepassten Abschussplanung kann ein gesunder und stabiler Bestand von Seiten der Jägerschaft gewährleistet werden. Aus diesem Grunde sind bei den Hauptwildarten der Steiermark, und so auch beim Gamswild, entsprechende Wildbestandserhebungen durchzuführen.

 

Die  Alpengams ist im Anhang V der Flora-Fauna-Habitat-(FFH-) Richtlinie der EU angeführt. Arten, welche hier angeführt sind, dürfen nur unter der Voraussetzung  genutzt bzw. entnommen werden, dass der günstige Erhaltungszustand dieser Art aufrecht erhalten bleibt. Sollte dies nicht gewährleistet sein, kann die EU Maßnahmen vorgeben, wie etwa die Festsetzung einer Entnahmequote, die Einführung eines entsprechenden Genehmigungssystems sowie zeitlich oder örtlich begrenzte Entnahmeverbote. Für jegliche Arten im Anhang V ist zudem ein Monitoringsystem einzurichten, um den Erhaltungszustand laufend zu kontrollieren und die Entnahme dementsprechend weiterführen und anpassen zu können. Es ist daher Aufgabe der Jägerschaft für eine entsprechende Kontrolle u.a. der Gamswildbestände zum Nachweis einer nachhaltigen Jagdausübung vorzusorgen. Aus diesem Grund ist es das Ziel, über einheitliche Zählrichtlinien vergleichbare, solide Bestandsdaten zu erhalten, auf welchen die großräumige Abschussplanung durchgeführt werden kann.

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