Interview mit Ing. Josef Hubert Jauk
Aufgrund meiner Beobachtung und Informationen durch Revierinhaber und Jäger, kann eine mäßig stetige Zunahme von SW in weiten Teilen der Stmk festgestellt werden.
Wir Jäger sind angehalten, SW nach den steirischen jagdgesetzlichen Bestimmungen und unter Einhaltung weidgerechter Vorgaben zu hegen und zu bejagen. Bei der Bejagung ist auf die Sozialstruktur des SW besonders Bedacht zu nehmen. Jäger dürfen /sollen nicht jedes Stück erlegen und dabei das eigene Gewissen beruhigen, denn es „könnten“ erhebliche – durch SW verursachte – Schäden auftreten!? Will man einen bestimmten Stand an SW halten, sind Schäden anstandslos zu bezahlen.
Wie in vielen Aussendungen bereits empfohlen, sollen alle eventuellen Übertragungsmöglichkeiten, vordringlich durch Jagdtourismus in bzw. von Ländern, in denen ASP aufgetreten ist, vermieden werden.
Soweit ich informiert bin, gibt es ein mäßiges Vorkommen in der südöstlichen Steiermark. Wobei punktuell ein vermehrtes Vorkommen von SW festzustellen ist. Weiters im oststeirischen Hügelland mit Schwerpunkt HB-FF, aber auch in Teilen der Obersteiermark.
SW ist anpassungsfähig. Jagdverantwortliche müssen für sich selbst festlegen, ob ihr Revier bzw. die Region für SW als Standwild geeignet ist. Wenn nicht, dürfen auf keinen Fall Kirrungen – Anfütterungen angelegt werden.
Eine revierübergreifende Aussprache der beteiligen Jagdgebiete in Verbindung mit den zuständigen Bezirksjagdamt ist dabei Voraussetzung.
Schlussbemerkung:
Vom Gesetzgeber ist die Vorgabe der Bejagungsvarianten und deren Hilfsmittel für SW genau zu definieren und ggf. zu kontrollieren.
Die Steirischen Jägerinnen und Jäger leben mit der Natur –
gerne beantworten wir Ihre Fragen!