Merkblatt für kundige Personen betreffend die Bescheinigung von Wildtierkörpern
Bescheinigungen
Der vom Jäger angebrachte, auf der 1. Seite ausgefüllte Wildanhänger ist zu entfernen, die Angaben auf dem Wildanhänger sind auf die neue Bescheinigung zu übertragen.
Das Ergebnis der Untersuchung ist von der kundigen Person auf der neuen Bescheinigung zu bestätigen, diese Bescheinigung ist auf dem Tierkörper anzubringen.
Die Ausgabe der Bescheinigungen (Block mit 50 durchnummerierten Blättern) erfolgt ab sofort kostenlos gegen Unterschriftsleistung persönlich an die jeweilige kundige Person über die
Bezirkshauptmannschaften (Amtstierarzt). Nach der Übernahme des Blocks ist das Deckblatt so bald wie möglich auszufüllen.
Die Nummern der Bescheinigungen werden für jede kundige Person registriert, so dass anhand dieser Nummer jederzeit nachvollziehbar ist, welche kundige Person die Bescheinigung ausgestellt hat