Beim Schadensfall:
Tel.: 0316 / 8037 – 6307
Die Steirische Landesjägerschaft ist gesetzlich verpflichtet, für ihre Mitglieder eine Versicherung abzuschließen. Das Versicherungspaket der Grazer Wechselseitigen enthält eine Haftpflichtversicherung, eine Unfallversicherung und eine Rechtsschutzversicherung sowie eine Jagdwaffenversicherung.
Je Schadensereignis wird bis zu € 5,000.000,- Schadenersatz geleistet, wenn die versicherte Person einem Dritten einen Schaden fahrlässig zufügt.
Mitversichert sind bis zu drei Jagdhunde – auch im Privatbereich – und bis zu zwei Beizvögel, der Besitz und Gebrauch von Schusswaffen und Munition sowie der Bestand von Jagdhütten, Hochständen, Wildfütterungen etc. und deren Verwendung zu jagdlichen Zwecken.
Der örtliche Geltungsbereich ist Europa. Weiters sind auch Personen- und Sachschäden durch Bär und Luchs versichert. Auch eine Amtshaftpflichtversicherung für kundige Personen aufgrund der Vollziehung des Lebensmittelsicherheits- und Verbraucherschutzgesetzes 2006 ist eingeschlossen.
Polizze Nr. 8.819.750
Dieser Versicherungsteil sorgt für die Wahrnehmung der rechtlichen Interessen der versicherten Personen aus der jagdlichen Tätigkeit und trägt die daraus entstehenden Kosten bis zu € 125.000,-.
Es wird einerseits Schadenersatz-Rechtsschutz (Durchsetzung von Ansprüchen aufgrund gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen), und andererseits Straf-Rechtsschutz (Kosten für die Verteidigung vor Gericht oder Verwaltungsbehörden aufgrund fahrlässig begangener strafbarer Handlungen oder Unterlassungen) geboten.
Kein Versicherungsschutz
Im Verfahren vor dem Disziplinarrat und gegen Organe der Landesjägerschaft sowie für die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen in der Funktion als Jagdeigentümer oder Jagdpächter.
Gemäß diesem Punkt sind Jagdwaffen (samt Gewehrkoffern und –futteralen), Zielfernrohre, Feldstecher, Spektive und Jagdhörner gegen Beschädigung oder Verlust infolge eines Transportmittelunfalles versichert; weiters gegen Brand, Blitzschlag, Explosion, Einbruchdiebstahl, Diebstahl, Beraubung und räuberische Erpressung während des Transportes – auch auf Jagdreisen – und der Unterbringung am ständigen Wohnsitz.
Für Berufsjäger und beeidete Jagdschutzorgane sind auch Schäden an den versicherten Gegenständen, die als unmittelbare Folge eines Berufsunfalles (Arztbestätigung nötig) entstehen, versichert.
Ersetzt wird der Zeitwert der versicherten Gegenstände bis zu € 5.000,-.
Versicherungsschutz für Diebstähle besteht innerhalb Österreichs, ansonsten gilt Europadeckung.
Der Schaden muss sich also, für den Fall des Diebstahls, innerhalb Österreichs, ansonsten innerhalb Europas ereignen, um unter Deckung zu fallen.
Erleidet die versicherte Person in der Ausübung der jagdlichen Tätigkeit – im Revier oder auf dem direkten Weg von und zur Jagd – einen Unfall und zieht dieser Unfall eine körperliche Schädigung (Invalidität) oder den Tod nach sich, wird Versicherungsschutz wie folgt geboten:
Beim Schadensfall:
Tel.: 0316 / 8037 – 6307
Zum Umfang des Versicherungsschutzes:
Tel.: 0316 / 8037 – 6277
Die Steirischen Jägerinnen und Jäger leben mit der Natur –
gerne beantworten wir Ihre Fragen!