Die Jungjägerprüfung geht eine umfassende Ausbildung voraus. Bei der Prüfung selbst werden umfassende Kenntnisse in den Bereichen Rechtskunde, Wildökologie, Jagd- und Naturschutz, Wald-, Gehölz-, Feld- und Wiesenkunde, Wild- und Lebensraum, Wildbrethygiene, Wildstandsbewirtschaftung, Lebensraum-verbesserungen, Reviereinrichtungen, Jagdbetrieb, Wildschutz, Jagdhundewesen, Waffen- und Schießkunde und sichere Handhabung der Waffe und vieles mehr verlangt.
Die Jagd darf nur mit einer gültigen Jagdkarte ausgeübt werden. Dazu ist eine erfolgreich abgelegte Jägerprüfung Voraussetzung. Diese erfolgt durch eine Prüfungskommission unter der Leitung der Bezirksverwaltungsbehörde.
Zuständig ist grundsätzlich die Bezirksverwaltungsbehörde des ordentlichen Wohnsitzes:
Nach erfolgreicher Ablegung der Prüfung wird das Jägerprüfungszeugnis ausgestellt.
Dem Antrag sind folgende Unterlagen beizulegen:
Die Jungjägerprüfung geht eine umfassende Ausbildung voraus. Bei der Prüfung selbst werden umfassende Kenntnisse in den Bereichen Rechtskunde, Wildökologie, Jagd- und Naturschutz, Wald-, Gehölz-, Feld- und Wiesenkunde, Wild- und Lebensraum, Wildbrethygiene, Wildstandsbewirtschaftung, Lebensraum-verbesserungen, Reviereinrichtungen, Jagdbetrieb, Wildschutz, Jagdhundewesen, Waffen- und Schießkunde und sichere Handhabung der Waffe und vieles mehr verlangt. Der Nachweis eines sicheren Umganges mit der Waffe und die Schießfertigkeit sind bei einer praktischen Schießprüfung nachzuweisen.
Erst nach erfolgreich bestandener Prüfung kann die erste Jagdkarte gelöst werden.
Doch das Lernen hört mit der Prüfung nicht auf. So wie unsere Wildtiere und deren Lebensraum einem ständigen Wandel unterliegen, müssen auch die steirischen Jägerinnen und Jäger ihr Wissen ständig erweitern und vertiefen. Die Ablegung der Jagdprüfung ist die Eintrittskarte in die Welt des ständigen Lernens über unsere Natur.
Die Steirischen Jägerinnen und Jäger leben mit der Natur –
gerne beantworten wir Ihre Fragen!