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20. Jagdgesetznovelle im Steirischen Landtag beschlossen

Bei der Sitzung des Steirischen Landtages vom 3. Juli 2018 wurde die 20. Jagdgesetznovelle beschlossen.

Nähere Infos finden Sie hier.

Die wichtigsten Änderungen:

  1. Der Schalldämpfer wird als „verbotene Waffe“ gestrichen – damit wurde im Steiermärkischen Jagdgesetz die Durchlässigkeit für die jeweilige geltende Regelung im Bundeswaffengesetz geschaffen.
  2. Bei Rehböcken wird das Herunterschießen von Rehböcken der Klasse I auf Rehböcke der Klasse II gesetzlich möglich.
  3. Als „Gebietshirsche“ können ab dem kommenden Jagdjahr nicht nur Hirsche der Klassen I und II, sondern auch der Klasse III freigegeben werden.
  4. Auch bei Gams- und Steinwild können ab dem kommenden Jagdjahr revierübergreifende Freigaben erfolgen.

 

 

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