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Abschussrichtlinien Damwild

 

In der Sitzung des Landesjagdausschusses vom 22. April 2024 wurden einstimmig Abschussrichtlinien für Damwild beschlossen. 

 

Diese dienen dem gesellschaftlichen Ziel der Erhaltung klimaresilienter Wälder durch die Verminderung des Drucks auf den Lebensraum Wald und stellen gleichzeitig den artgerechten Umgang mit der sozial lebenden Wildart Damwild sicher. Sowohl ein Anwachsen als auch eine weitere lokale Ausbreitung sind ausdrücklich nicht erwünscht.

 

Die Abschussrichtlinien für Damwild treten gemäß § 46 lit. b des Steiermärkischen Jagdgesetzes mit der Verlautbarung durch die Steirische Landesjägerschaft unter www.jagd-stmk.at in Kraft.

Abschussrichtlinien Damwild

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