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Afrikanische Schweinepest – Frühwarnverordnung tritt österreichweit in Kraft!

ASP-Revisions- und Frühwarnverordnung

Verordnung in Kraft

Am Sonntag, den 15.12.2019, tritt die „ASP-Revisions- und Frühwarnverordnung“ in ganz Österreich in Kraft:

  • Damit ist JEDES verendet aufgefundene Schwarzwild der Veterinärbehörde zu melden
  • Die Behörde hat dann unverzüglich eine amtliche Probennahme zu veranlassen und an die AGES in Mödling zu übermitteln
  • Das legt die „ASP-Revisions- und Frühwarnverordnung“ der Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz fest, die bereits am Sonntag, 15. 12. 2019, in Kraft tritt.

 

Eine Mitwirkung an der Früherkennung ist SEHR WICHTIG. Es ist zu empfehlen, auch Verdachtsfälle (krank erscheinende Tiere) der Behörde zu melden! Denn die Seuche kann DANN am ehesten wieder eingedämmt oder getilgt werden, wenn sie frühzeitig erkannt wird. Bitte diese Information an alle Jägerinnen und Jäger rasch weiterleiten.

 

 

 

ASP-Revisions- und Frühwarnverordnung

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