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Ausnahmeverordnung in Bezug auf Nebel- und Rabenkrähen tritt am 11. Juli 2019 in Kraft!

Für die nächsten 3 Jahre ist wieder eine Bejagung von Nebel- und Rabenkrähen zur Verhinderung von ernsthaften Schäden im Bereich der Landwirtschaft möglich.
Die Verordnung tritt mit 11. Juli 2019 in Kraft und gilt bis 30. Juni 2022.

Den genauen Text der Verordnung finden Sie hier: Ausnahme vom Verbot des absichtlichen Tötens für Nebel- und Rabenkrähen

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