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Beschluss zur Novellierung des Steiermärkischen Jagdgesetzes

 

Liebe Jägerinnen und Jäger,

die bereits angekündigte Novellierung des Steiermärkischen Jagdgesetzes wurde im Landtag beschlossen und verlautbart.

Damit ist nicht nur das Wahlrecht für alle Inhaber einer Steirischen Jagdkarte gesichert, sondern auch die Wahlmöglichkeit in jenem Jagdbezirk, der den Mittelpunkt der jagdlichen Interessen bildet. Wenn Sie von der Möglichkeit der Stimmabgabe im Jagdbezirk, in dem sich der Mittelpunkt Ihrer jagdlichen Interessen befindet, Gebrauch machen möchten, können Sie das noch bis 2. November 2022 schriftlich bekanntgeben.

Auch der digitale Nachweis der Gültigkeit der Jagdkarte (z.B. über die kostenlose Steirische Jagd-App) ist nun rechtlich zulässig!

Den genauen Wortlaut der gesamten Änderungen können Sie im unten stehenden Link nachlesen.

 

Weidmannsheil & Natur verpflichtet!

 

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