x

COVID-19-Information für Jägerinnen und Jäger: Gesellschaftsjagden

 

In Anbetracht der aktuellen Hygieneempfehlungen (3-G-Regelung) und den damit einhergehenden Sicherheitsmaßnahmen, empfiehlt JAGD ÖSTERREICH Bewegungsjagden mit mehreren beteiligten Personen nur mit Bedacht und im nötigen Ausmaß durchzuführen. Bedenken Sie, dass gerade ältere Jägerinnen und Jäger bzw. Personen mit Vorerkrankungen zur Risikogruppe zählen. Für die Organisation und für die Teilnahme an Gesellschaftsjagden werden folgende Empfehlungen ausgesprochen.

Tagesaktuelle Maßnahmen und Informationen finden Sie hier

Nähere Informationen dazu entnehmen Sie dem § 10 Veranstaltung der gelten Fassung der Verordnung.

Für Jagdleiter:

  • Begrenzen Sie die Teilnehmerzahl und versuchen Sie, die Anzahl der involvierten Personen zu verringern.
  • Beachten Sie, dass mit in Kraft treten der neuen COVID-19-Maßnahmenverordnung vom 23.09.2020 Veranstaltungen im Freien mit über 100 Personen ohne fixierte Sitzplatzordnung durch die örtlich zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde genehmigt werden müssen. Zudem muss ein COVID-19-Beauftragter bestellt werden und ein COVID-19-Präventionskonzept ausgearbeitet werden.
  • Informieren Sie sich über die aktuellen regionalen COVID-19 Bestimmungen.
  • Führen Sie eine Liste der vollständigen Kontaktdaten (Adresse, Tel.-Nummer) aller beteiligten Personen (Jäger, Treiber, Hundeführer, andere Helfer…)
  • Weisen Sie bei der Einladung, wie auch bei der Einweisung, auf die Notwendigkeit eines Mund-Nasen-Schutzes und taschentauglicher Desinfektionsmittel hin. Stellen Sie sicher, dass im Zweifelsfall entsprechende Hygieneartikel (z.B. Einwegmasken & Desinfektionsmittel) vorrätig sind.
  • Wenn bei der Beförderung mehrerer Personen (von/zur/während der Jagd) der Mindestabstand von 1 Meter nicht eingehalten werden kann, ist ein Mund-Nasen-Schutz zu tragen.
  • Sorgen Sie für die regelmäßige Desinfektion von häufig berührten Haltegriffen (z.B. von Transportmittel aller Art).
  • Achten Sie auf die Einhaltung des Mindestabstandes von 1 Meter bei allen Tätigkeiten (auch bei der Anwendung jagdlichen Brauchtums wie bspw. der Bruchübergabe). Sollte die Einhaltung des Mindestabstandes z.B. bei der Versorgung des Wildes nicht möglich sein, ist ein Mund-Nasen-Schutz zu tragen.
  • Bieten Sie eine Möglichkeit für die Entsorgung von Mund-Nasen-Schutz oder Desinfektionstüchern an.
  • Bei Verpflegungspausen zwischen der Jagd ist der Sicherheitsabstand von 1 Meter einzuhalten. Dies betrifft insbesondere geplante Essensausgaben (Feldküche, Gulaschkanone) wie auch die Benützung von Sitzgelegenheiten wie bspw. Heurigengarnituren.
  • Eine Selbstbedienung ist zulässig, sofern durch besondere hygienische Vorkehrungen das Infektionsrisiko minimiert werden kann. Es wird jedoch empfohlen, die Bedienung der Essensausgabe an eingeteilte Personen mit Schutzhandschuhen zu übertragen.
  • Bei Verpflegungspausen in geschlossenen Räumen zwischen der Jagd muss bei einer Personenanzahl von über 10 Personen eine zuvor festgelegte Sitzplatzordnung eingehalten werden.
  • Beim abendlichen Schüsseltrieb in einem Gasthaus treten die zum Zeitpunkt der Jagd gültigen Bestimmungen der Gastronomie in Kraft. Sprechen Sie vorab mit dem Gastwirt über die Bedingungen (Buffet oder a la carte, Sitzordnung).

Allgemein:

  • Gemeinsame Anreisen zum Jagdrevier von haushaltsfremden Personen in einem PKW bei 2 Personen pro Sitzreihe sind möglich. Auch bei längeren Anreisen ist das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes nicht vorgeschrieben, für die persönliche Sicherheit und zur Vorbildwirkung ist es jedoch empfohlen.
  • Vermeiden Sie Kontakt durch Handschlag oder anderen freundschaftlichen direkten Kontakt.
  • Achten Sie immer auf den Mindestabstand von 1 Meter zu anderen Personen.
  • Benützen Sie einen Mund-Nasen-Schutz, sofern der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann (Transport, Sammeln, Streckenlegung, etc.).
  • Nutzen Sie regelmäßig taschentaugliche Desinfektionsmittel oder Desinfektionstücher.
  • Waschen Sie die Hände mehrmals vor & nach der Jagd gründlich mit Seife.
  • Niesen oder husten Sie in die Armbeuge oder in ein Taschentuch.
  • Nehmen Sie Ihren gebrauchten Mund-Nasen-Schutz sowie etwaig verwendete Desinfektionstücher oder Taschentücher wieder mit und entsorgen diese entsprechend im Restmüll und nicht im Jagdgebiet.

 

 

Tagesaktuelle Maßnahmen und Informationen finden Sie hier Nähere Informationen dazu entnehmen Sie dem § 10 Veranstaltung der gelten Fassung der Verordnung.

 

ACHTUNG:

Das neue Ampelsystem der Bundesregierung gibt ab September Auskunft über das Gefährdungspotenzial bestimmter Regionen – beachten Sie bereits bei der Einladung der Gäste die entsprechenden Gegebenheiten und überprüfen Sie die Lage in Ihrer Region und die Lage rund um das betreffende Jagdgebiet regelmäßig! Bei einer Verschärfung der Situation muss unter Umständen die Jagd abgesagt werden!

Fassung aktualisiert am 23.09.2020

 

Seien Sie vorsichtig und bleiben Sie gesund!
Weidmannsheil,
JAGD ÖSTERREICH

Aktuelles

Sie haben Fragen?

Die Steirischen Jägerinnen und Jäger leben mit der Natur –
gerne beantworten wir Ihre Fragen!

Anfrage senden