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COVID-19-Information für Jägerinnen und Jäger: Gesellschaftsjagden

 

In Anbetracht der aktuellen Hygieneempfehlungen (3-G-Regelung) und den damit einhergehenden Sicherheitsmaßnahmen, empfiehlt JAGD ÖSTERREICH Bewegungsjagden mit mehreren beteiligten Personen nur mit Bedacht und im nötigen Ausmaß durchzuführen. Bedenken Sie, dass gerade ältere Jägerinnen und Jäger bzw. Personen mit Vorerkrankungen zur Risikogruppe zählen. Für die Organisation und für die Teilnahme an Gesellschaftsjagden werden folgende Empfehlungen ausgesprochen.

Konzeptvorlage JAGD ÖSTERREICH

Tagesaktuelle Maßnahmen und Informationen finden Sie hier

Nähere Informationen dazu entnehmen Sie dem § 12 Zusammenkünfte der geltenden Fassung der Verordnung.

Für Jagdleiter:

  • Hinweis zur Teilnahme nur mit einem gültigen 3-G-Nachweis gemäß § 1 Abs. 2 der COVID-19-Maßnahmenverordnung
  • Überprüfung des 3-G-Nachweises, wenn möglich via Green-Check-App des Gesundheitsministeriums (https://greencheck.gv.at/)
  • Begrenzen Sie die Teilnehmerzahl und versuchen Sie, die Anzahl der involvierten Personen zu verringern.
  • Beachten Sie, dass mit in Kraft treten der neuen COVID-19-Maßnahmenverordnung vom 11.10.2021 Veranstaltungen im Freien mit über 100 Personen ohne fixierte Sitzplatzordnung durch die örtlich zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde genehmigt werden müssen. Zudem muss ein COVID-19-Beauftragter bestellt werden und ein COVID-19-Präventionskonzept ausgearbeitet werden. (Konzeptvorlage JAGD ÖSTERREICH). Nähere Informationen dazu entnehmen Sie dem § 12 Zusammenkünfte der gelten Fassung der Verordnung.
  • Informieren Sie sich über die aktuellen regionalen COVID-19 Bestimmungen.
  • Führen Sie eine Liste der vollständigen Kontaktdaten (Adresse, Tel.-Nummer) aller beteiligten Personen (Jäger, Treiber, Hundeführer, andere Helfer…)
  • Weisen Sie bei der Einladung, wie auch bei der Einweisung, auf die Notwendigkeit einer FFP-2-Maske und taschentauglicher Desinfektionsmittel bei der Nutzung von geschlossenen öffentlichen Räumen hin. Stellen Sie sicher, dass im Zweifelsfall entsprechende Hygieneartikel (z.B. FFP-2-Masken & Desinfektionsmittel) vorrätig sind.
  • Bei der Beförderung mehrerer Personen (von/zu/während der Jagd) der ist das Tragen einer FFP-2-Maske empfohlen.
  • Sorgen Sie für die regelmäßige Desinfektion von häufig berührten Haltegriffen (z.B. von Transportmittel aller Art).
  • Bieten Sie eine Möglichkeit für die Entsorgung von Hygieneartikeln (FFP-2-Maske oder Desinfektionstüchern) an.
  • Verpflegungspausen zwischen der Jagd sind unter Einhaltung der 3-G-Regelung grundsätzlich möglich. Dies betrifft insbesondere geplante Essensausgaben (Feldküche, Gulaschkanone) wie auch die Benützung von Sitzgelegenheiten wie bspw. Heurigengarnituren. Eine Selbstbedienung ist zulässig, sofern durch besondere hygienische Vorkehrungen das Infektionsrisiko minimiert werden kann. Es wird jedoch empfohlen, die Bedienung der Essensausgabe an eingeteilte Personen mit Schutzhandschuhen zu übertragen.
  • Beim abendlichen Schüsseltrieb in einem Gasthaus treten die zum Zeitpunkt der Jagd gültigen Bestimmungen der Gastronomie in Kraft (2,5-G bzw. 3-G).

Allgemein:

  • Gemeinsame Anreisen zum Jagdrevier von haushaltsfremden Personen in einem PKW bei 2 Personen pro Sitzreihe sind möglich. Auch bei längeren Anreisen ist das Tragen einer FFP-2-Maske nicht vorgeschrieben, für die persönliche Sicherheit und zur Vorbildwirkung ist es jedoch empfohlen.
  • Vermeiden Sie Kontakt durch Handschlag oder anderen freundschaftlichen direkten Kontakt.
  • Benützen Sie eine FFP-2-Maske in allen geschlossenen Räumen, sofern die örtlichen Bestimmungen dies vorschreiben (öffentliche Gebäude, Beförderungsmittel, etc.).
  • Nutzen Sie regelmäßig taschentaugliche Desinfektionsmittel oder Desinfektionstücher.
  • Waschen Sie die Hände mehrmals vor & nach der Jagd gründlich mit Seife.
  • Niesen oder husten Sie in die Armbeuge oder in ein Taschentuch.
  • Nehmen Sie Ihre gebrauchte FFP-2-Maske sowie etwaig verwendete Desinfektionstücher oder Taschentücher wieder mit und entsorgen diese entsprechend im Restmüll und nicht im Jagdgebiet.

 

 

Konzeptvorlage JAGD ÖSTERREICH Tagesaktuelle Maßnahmen und Informationen finden Sie hier Nähere Informationen dazu entnehmen Sie dem § 12 Zusammenkünfte der geltenden Fassung der Verordnung.

 

ACHTUNG AMPELSYSTEM:

Das neue Ampelsystem der Bundesregierung gibt Auskunft über das Gefährdungspotenzial bestimmter Regionen – beachten Sie bereits bei der Einladung der Gäste die entsprechenden Gegebenheiten und überprüfen Sie die Lage in Ihrer Region und die Lage rund um das betreffende Jagdgebiet regelmäßig! Bei einer Verschärfung der Situation muss die Jagd unter Umständen abgesagt werden!

Stand: 11.10.2021

Seien Sie vorsichtig und bleiben Sie gesund!
Weidmannsheil,
JAGD ÖSTERREICH

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