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Ergänzende Informationen zur Jagd während des Lockdowns

 

Gesellschaftsjagden:
• Grundsätzlich gilt nach wie vor die 3-G-Regel bei Jagden mit mehreren Personen. Wir empfehlen die Einhaltung der 2-G-Regel.
• Bei Zusammenkünften ist eine FFP2-Maske zu tragen, sofern nicht alle Personen einen 2-G-Nachweis erbracht haben
• Es ist ein Abstand von 2 Metern zu haushaltsfremden Personen einzuhalten
• Bei Fahrgemeinschaften von nicht im gemeinsamen Haushalt lebenden Personen ist ebenfalls eine FFP2-Maske zu tragen
• Eine Behördenmeldung eine Woche vor dem Stattfinden der Jagd ist – unabhängig von der Anzahl der teilnehmen Personen – nicht mehr erforderlich.
• Ab 51 Personen ist ein COVID-19 Beauftragter zu bestellen und ein Präventionskonzept zu erstellen
• Keine Tagesstreckenlegung
• Kein Einsatz von Jagdhornbläsern
• Kein Schüsseltrieb

Registrierung von Flinten:
• Die Übergangsfrist für die Registrierung von Flinten endet per 13.12.2021. Auch während des Lockdowns ist die Wahrnehmung von unaufschiebbaren behördlichen Wegen gestattet, weshalb gegen Voranmeldung die Registrierung der Flinten beim Büchsenmacher möglich sein sollte. Bitte setzen Sie sich direkt mit ihrem Büchsenmacher in Verbindung.

Ausbildung von Jagdhunden:
• Kurse zur Ausbildung von Jagdhunden sind von der Systemrelevanz umfasst und können im Freien, unter Einhaltung der Abstände zwischen haushaltsfremden Personen abgehalten werden. Es gilt die 3-G-Pflicht. Wir empfehlen auch hier einen 2-G-Nachweis. Bei Zusammenkünften ist eine FFP2-Maske zu tragen, sofern nicht alle Personen einen 2-G-Nachweis erbracht haben.

Reisen:
• Eine Auslandsreise ist möglich (psychische und physische Erholung im Freien).
• Es sind die Einreisebestimmungen bei der Einreise ins Zielland und nach Österreich zu berücksichtigen. Informationen dazu finden Sie auf der Homepage des Außenministeriums beim jeweiligen Land unter „Aktuelle Hinweise“ , sowie für die Einreise unter dem unten angeführten Link
• Trotz der bestehenden Möglichkeit appellieren wir angesichts der angespannten Situation, nur absolut notwendige Jagdreisen (zB Pächter eines Reviers im benachbarten Ausland) zu unternehmen und das Infektionsgeschehen im Zielland unbedingt mitzuberücksichtigen.

Die Organisation von Gesellschaftsjagden ist durch die Corona Bestimmungen auch in diesem Jahr wieder sehr aufwendig. Dennoch ersuchen wir alle, die Regelungen bestmöglich einzuhalten. Im letzten Jahr gab es österreichweit keinen einzigen Corona-Cluster durch Jägerinnen und Jäger. Wir sind unserer Verantwortung also in jeder Hinsicht und verlässlich nachgekommen. Das sollte auch in diesem Jahr unser Ziel sein.

Natur verpflichtet

EInreisebestimmungen nach Österreich

Homepage Außenministerium

Bestätigung zur Ausübung der Jagd während des Lockdowns

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gerne beantworten wir Ihre Fragen!

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