Die Ungarische Jagdkammer hat nach der Verkündung der Regierungsverordnung bezüglich Erleichterung bei wirtschaftlichen Tätigkeiten eine neue Verfahrensordnung ausgearbeitet, mit welcher das epidemiologische Risiko bei der Einreise der Jäger gewährleistet werden kann, demzufolge dürfen ausländische Jäger – ab 05.09.2020 – ohne Einschränkung nach Ungarn einreisen, da es dabei um eine „wirtschaftliche Tätigkeit“ und somit eine Geschäftsreise handelt. An der Grenze ist der die Jagdreise begründende Vertrag vorzulegen.
Link zur Website der ungarischen Jagdkammer
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