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Jagdzeit für den Goldschakal verordnet

Landesgesetzblatt

Jagdzeit für den Goldschakal verordnet

 

Auf der Basis des umfangreichen wildbiologischen Gutachtens, das die Steirische Landesjägerschaft in Auftrag gab, wurde mit Kundmachung vom 18. Dezember 2020 die Jagdzeit für den Goldschakal in der Steiermark von 1. Oktober bis 15. März verordnet.

Der eingeschlagene Weg, der auf nachweisbaren und wissenschaftlich ausgewerteten Daten basierte, erwies sich als richtig und so konnte auch die Politik  in intensiven Vorgesprächen mit Landesjägermeister Franz Mayr-Melnhof-Saurau und mit großartiger Unterstützung durch Landesrat Johann Seitinger nicht nur von der Notwendigkeit einer Jagdzeit für den Goldschakal, sondern auch von der zeitgemäßen und kompetenten Herangehensweise an dieses Vorhaben über ein Monitoring und verlässliche Daten überzeugt werden. Damit ist das gezielte Eingreifen zugunsten jener Arten, die durch den zusätzlichen Beutegreifer unter Druck geraten, innerhalb der festgelegten Jagdzeit ab sofort möglich.

 

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