Alkohol hat bei der aktiven Jagdausübung nichts verloren…
Den Jäger, durch dessen Schuss bei einer Treibjagd in Hofkirchen bei Hartberg am Sonntag ein Jagdkollege schwer verletzt wurde, treffen nicht nur die strafrechtlichen Konsequenzen:
Auch der Disziplinarrat der Steirischen Landesjägerschaft wird sich mit dem Fall beschäftigen.
Die Steirischen Jägerinnen und Jäger unterliegen nicht nur den allgemeinen gesetzlichen Bestimmungen, sie müssen sich zusätzlich vor dem Disziplinarrat der Steirischen Landesjägerschaft verantworten, wenn sie gegen Jagdvorschriften verstoßen haben oder auf andere Weise das Ansehen der Jägerschaft gröblich verletzt haben.
Das Spektrum der möglichen Strafen reicht hier von der Rüge über empfindlichen Geldstrafen bis zum zeitlichen oder in besonders schweren Fällen zum dauernden Ausschluss aus der Gemeinschaft der Steirischen Jäger.
Landesjägermeister Franz Mayr-Melnhof Saurau stellt klar:
„Dass die Kombination von Alkohol und Waffen nicht geht, ist für unsere Steirischen Jägerinnen und Jäger selbstverständlich. Mein Bedauern gilt dem durch diesen Vorfall Verletzten, der Schütze wird die volle Verantwortung für sein Handeln übernehmen müssen.“
Presseaussendung Steirische Jagd: |
Die Steirischen Jägerinnen und Jäger leben mit der Natur –
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