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Landesgesetzblatt zur neuen Prüfungsordnung

 

Neue Regelung der Jungjägerprüfung in der Steiermark

 

Der Mangel an Amtsärzten bei den Bezirksverwaltungsbehörden hat auch Auswirkungen auf die Durchführung der Prüfung für Jungjäger, Aufsichtsjäger und Berufsjäger. Künftig kann die medizinische Untersuchung über eine Bestätigung der körperlichen und geistigen Eignung – auch zum sicheren Führen einer Waffe – durch das Gutachten eines Amtsarztes oder eines Allgemeinmediziners erbracht werden.

Dies gilt auch für die Zulassung zur Prüfung zu den Berufsjägerprüfungen und die Zulassung zur Prüfung für den Jagdschutzdienst.

 

Gleichzeitig wurde die vielfache Forderung, die Prüfung in zwei Teilprüfungen aufzuteilen, erfüllt. Für künftige Jungjägerprüfungen bedeutet das, dass zuerst die theoretische Prüfung zu absolvieren ist. Wer diesen Prüfungsteil positiv absolviert, kann zur Schießprüfung antreten. Wird die Schießprüfung nicht bestanden, muss lediglich dieser Teil wiederholt werden.

 

Diese Novellierung war auch Teil der von den Fachausschüssen Ausbildung und Schießwesen der Steirischen Landesjägerschaft erarbeiteten Empfehlungen. Auch eine neu gestaltete Prüfungsscheibe wurde von den beiden Fachausschüssen erarbeitet und mit der Novelle beschlossen. Diese Scheibe gewährleistet einen sicheren und rasch tötenden Schuss und berücksichtigt gleichzeitig die bestmögliche Wildbrethygiene und -qualität.

 

Bei der Novellierung wurden auch die Bestimmungen über die Abhaltung der Schießprüfung konkretisiert, um eine einheitliche Durchführung der Schießprüfung zu gewährleisten.

 

Mit Unterstützung der zuständigen Landesrätin Simone Schmiedtbauer konnten mit dieser Novellierung eine zeitgemäße Jungjäger-Prüfung geschaffen werden.

 

Die neue Jungjäger-Prüfungsscheibe befindet sich bereits in Produktion und wird zeitnahe über die Bezirksjagdämter und das Büro der Steirischen Landesjägerschaft erhältlich sein.

 

 

VO Prüfung Jungjäger

VO Prüfung Jagdschutzdienst

VO Prüfung Berufsjäger



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