Die Erhaltung von Wildlebensräumen in der Kulturlandschaft, die gezielte Lenkung in Rückzugsräume zur Konfliktvermeidung mit der Land- und Forstwirtschaft, die wissenschaftliche Erhebung von Einflussfaktoren auf Wildbewegungen und das umfassende Monitoring der heimischen jagdbaren Wildarten zählen neben der nachhaltigen Nutzung von Wildtieren als Lebensmittel- und Rohstoffgewinnung, zu den ureigensten Aufgaben der Jagd.
Daher ist die Rückkehr der großen Beutegreifer in Österreichs Kulturlandschaft ein Thema, mit dem sich die Jagd aufgrund der negativen Auswirkungen auf die Wildverteilung in der Kulturlandschaft, der Einschränkung des Wildlebensraumes durch Zäunungen, möglicher Wildkonzentrationen in sensiblen Schutzwaldgebieten und der schadensunabhängigen Haftung für Wildschäden der Jagdausübungsberechtigten möglichst vorausschauend befasst. Die österreichischen Landesjagdverbände beziehen mit diesem Dokument aufgrund der direkten Betroffenheit und der gesellschaftspolitischen Fragestellung eine klare Position.
Zum rechtlichen Status großer Beutegreifer wie Wölfe, Luchse und Bären in Österreich ist festzuhalten, dass diese in allen neun Landesjagdgesetzen ganzjährig geschont sind. Der Schutzstatus dieses Großraubwildes im Sinne eines absoluten Tötungsverbotes wurde mit dem Beitritt Österreichs zur Europäischen Union 1995 ausgeweitet, da die Wölfe, Luchse und Bären EU-weit seit 1992 unter den Schutz der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH) gestellt wurden (Österreich: Anhang II und IV). Zweck dieser nun mehr 29 Jahre alten Richtlinie ist die Wiederherstellung bzw. Bewahrung eines günstigen Erhaltungszustandes im jeweiligen Mitgliedsland.
Die österreichischen Landesjagdverbände beziehen mit diesem Dokument aufgrund der direkten Betroffenheit und der gesellschaftspolitischen Fragestellung eine klare Position.
Die gesamte Stellungnahme finden sie im Anhang als Download.
Stellungnahme Wölfe
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