Wiederholungsprüfung Aufsichtsjäger 2023
Gemäß § 1 der Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung über die Durchführung der
Prüfung für den Jagdschutzdienst, haben sich die Prüfungswerber schriftlich um die Zulassung
zur Wiederholungsprüfung zu bewerben.
Gemäß § 34 Abs. 8 des Steiermärkischen Jagdgesetzes werden zur Prüfung nur Personen
zugelassen, die die Pächterfähigkeit (Jagdkartenbesitz durch 5 abgelaufene Jagdjahre) besitzen.
Das Ansuchen ist bis zum 22. September 2023 beim Amt der Steiermärkischen
Landesregierung, Abteilung 10, Land- und Forstwirtschaft, Ragnitzstraße 193, 8047 Graz, (EMail:
abteilung10@stmk.gv.at) einzubringen. Verspätet eingelangte Gesuche können für die
ab 23. Oktober 2023 stattfindende Wiederholungsprüfung nicht berücksichtigt werden.
Natur verpflichet.
Link zum Erlass zur Wiederholungsprüfung AufsichtsjägerDie Steirischen Jägerinnen und Jäger leben mit der Natur –
gerne beantworten wir Ihre Fragen!