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Termin Wiederholungsprüfung Aufsichtsjäger 2024

 

Wiederholungsprüfung Aufsichtsjäger 2024

Gemäß § 1 der Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung über die Durchführung der
Prüfung für den Jagdschutzdienst, haben sich die Prüfungswerber schriftlich um die Zulassung
zur Wiederholungsprüfung zu bewerben.

Gemäß § 34 Abs. 8 des Steiermärkischen Jagdgesetzes werden zur Prüfung nur Personen
zugelassen, die die Pächterfähigkeit (Jagdkartenbesitz durch 5 abgelaufene Jagdjahre) besitzen.

Das Ansuchen ist bis zum 20. September 2024 beim Amt der Steiermärkischen
Landesregierung, Abteilung 10, Land- und Forstwirtschaft, Ragnitzstraße 193, 8047 Graz, (E-Mail:
abteilung10@stmk.gv.at) einzubringen. Verspätet eingelangte Gesuche können für die
ab 22. Oktober 2024 stattfindende Wiederholungsprüfung nicht berücksichtigt werden.

 

Eine Information der Prüfungskommission beim Amt der Steiermärkischen Landesregierung.

 

Link zum Erlass zur Wiederholungsprüfung Aufsichtsjäger

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