Am 23. Jänner 2023 sind im Jagdbezirk Leibnitz in einem Junghennenbetrieb vermehrte Todesfälle aufgetreten, das Vorliegen einer Infektion mit aviärem Influenzavirus vom Typ A H5N1 wurde von der AGES in Mödling bestätigt.
Es wurde eine Schutzzone im Umkreis von drei Kilometern und eine Überwachungszone im Umkreis von zehn Kilometern um den betroffenen Bestand festgelegt. Die getroffenen Maßnahmen können in der Überwachungszone frühestens 30 Tage und in der Schutzzone frühestens 21 Tage nach der Reinigung und Desinfektion des Ausbruchsbetriebs aufgehoben werden.
Sämtliche Betriebe der Schutzzone und zehn Prozent der Betriebe in der Überwachungszone müssen in den nächsten Wochen amtstierärztlich kontrolliert werden. Bis zur Aufhebung der Zonen (Überwachungszone frühestens 30 Tage und Schutzzone frühestens 21 Tage nach der Reinigung und Desinfektion des Ausbruchsbetriebs sind strenge Biosicherheitsmaßnahmen zu beachten (u.a. Kleidung- und Schuhwechsel vor dem Betreten des Bestandes). Die Geflügelpest ist eine Tierseuche, eine Gefährdung durch den Genuss von Eiern oder Geflügelfleisch besteht nicht.
Die Gemeinden der Jagdbezirke Leibnitz und Südoststeiermark die sich in der Schutzzone bzw. der Überwachungszone befinden, sind unter https://www.news.steiermark.at/cms/beitrag/12901116/29771102 (link am Ende des Beitrages)
abrufbar.
Bei der Geflügelpest (Aviäre Influenza, HPAI, „Vogelgrippe“) handelt es sich um eine akute, hochansteckende und fieberhaft verlaufende Viruserkrankung bei Vögeln und hier insbesondere bei Hühnern, Puten und zahlreichen wildlebenden Vogelarten. Enten, Gänse und Tauben wiederum erkranken zwar, zeigen aber kaum Symptome und sind für die Erregerverbreitung von Bedeutung. Im aktuellen Seuchengeschehen in Europa sind beim Menschen nach Infektionen bis jetzt keine Erkrankungen nachgewiesen worden.
Jägerschaft gefordert
Bei den Maßnahmen zur Eindämmung der Geflügelpest sind auch wir Jägerinnen und Jäger gefordert. Durch die Meldung von tot aufgefundenen Wasser- und Greifvögeln kann die Jägerschaft die Bezirksverwaltungsbehörde unterstützen und damit eine Ausbreitung der Geflügelpest minimieren. Die Funde müssen der zuständigen Amtstierärztin bzw. dem zuständigen Amtstierarzt gemeldet werden.
Was ist zu beachten, wenn Wild eingesammelt werden soll?
Grundsätzlich gilt: Kadaver sollten nur mit Handschuhen angefasst werden, etwa mit Einmalhandschuhen. Der Vogelkörper sollte in einen Müllbeutel überführt und dieser anschließend verschlossen werden. Es ist darauf zu achten, dass das Risiko einer Verschleppung des Erregers verhindert wird.
Besondere Vorsicht bei Geflügelhaltern
Für Jägerinnen und Jäger, die Geflügel halten, besteht ein hohes Risiko der Einschleppung in den Geflügelbestand, weshalb sie Kontakt zu toten Vögeln meiden und diese nicht verbringen sollten. Vor Betreten von Geflügelhaltungen müssen auch unbedingt Sicherheitsvorkehrungen wie das Anlegen von bestandseigener Schutzkleidung und ein Schuhwechsel beachtet werden.
Landesrat Hans Seitinger appelliert angesichts des großen Vogelgripperisikos in ganz Österreich verstärkt auf die Einhaltung der vorgeschriebenen Hygienemaßnahmen zu achten und auch tot aufgefundene Wasser- und Greifvögel unverzüglich dem örtlich zuständigen Amtstierarzt zu melden.
Gemeinden der Jagdbezirke Leibnitz und Südoststeiermark die in der Schutzzone liegenDie Steirischen Jägerinnen und Jäger leben mit der Natur –
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