Mit der Jagdgesetznovelle 2015 wurden die Rechte und Pflichten des beeideten Jagdschutzpersonals auf eine neue rechtliche Basis gestellt. Seither bildet das Steiermärkische Aufsichtsorgangesetz aus dem Jahr 2007 die Grundlage für die Tätigkeit der steirischen Aufsichtsjägerinnen und Aufsichtsjäger.
Darüber hinaus sind auch im Steiermärkischen Jagdgesetz Rechte und Pflichten für die Jagdschutzorgane definiert. Mit dieser Novelle wurde auch die Weiterbildungspflicht für das steirische Jagdschutzpersonal gesetzlich verankert und so die Grundlage für einen einheitlichen, den heutigen Anforderungen entsprechende Aus- und Weiterbildung gelegt.
Als Vortragenden für das Thema Recht dürfen wir Herrn Dr Stephan Moser begrüßen.
Herr Rudorfer wird über Rotwildbewirtschaftung referieren.
Die Steirischen Jägerinnen und Jäger leben mit der Natur –
gerne beantworten wir Ihre Fragen!